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Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt » Fahrlehrerlaubnis«, und das Dokument dazu ist der Fahrlehrerschein. Ohne ihn läuft
nichts. Der (Minimal-)Fahrlehrerschein umfasst die Klasse BE,
und darauf kann man anschließend noch die Fahrlehrerscheine
der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw) und DE (Bus) aufbauen.
Fahrlehrer/innen arbeiten selbstständig
oder als Angestellte in Fahrschulen. Dabei vermitteln
sie theoretische Qualifikationen rund um das Autofahren
in Unterrichtsräumen. Die praktische Unterweisung und die Fahrstunden finden in Ausbildungsfahrzeugen (aller Art) statt. Verwaltungsarbeiten erledigen sie in den Büroräumen.
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