Ein Teilbereich des BZ-Bildungszentrums

 

Die Zukunft

 
  Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt » Fahrlehrerlaubnis«, und das Dokument dazu ist der Fahrlehrerschein. Ohne ihn läuft nichts. Der (Minimal-)Fahrlehrerschein umfasst die Klasse BE, und darauf kann man anschließend noch die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw) und DE (Bus) aufbauen.

Fahrlehrer/innen
arbeiten selbstständig oder als Angestellte in Fahrschulen. Dabei vermitteln sie theoretische Qualifikationen rund um das Autofahren in Unterrichtsräumen. Die praktische Unterweisung und die Fahrstunden finden in Ausbildungsfahrzeugen (aller Art) statt. Verwaltungsarbeiten erledigen sie in den Büroräumen.
Fahrlehrer - ein kommunikativer, organisierter und abwechslungsreicher Beruf
 
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