Voraussetzungen der Ausbildung |
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- 22 Jahre (Mindestalter)
- Gesundheitliche und charakterliche Eignung - Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung * - Nachweis mehrjähriger Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B - Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache |
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| Weiterhin muss man die
Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen.
Möchte man die Fahrlehrerlaubnis der Klasse
DE erwerben, ist der Besitz der Fahrerlaubnis auch in dieser
Klasse notwendig, um an einer entsprechenden Fahrlehrerfachschule
akzeptiert zu werden. |
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* Bei jedem höheren
Bildungsabschluss (z.B. Hochschulreife, Abitur etc.)
entfällt die Berufsausbildung. |
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