Ein Teilbereich des BZ-Bildungszentrums

 

Die Ausbildung "Fahrlehrer/in"

 
 
Fahrlehrer/in ist ein staatlich anerkannter, bundeseinheitlich geregelter Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf), der an einer entsprechenden Fahrlehrerfachschule erworben wird.
Um ihn auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung auf Basis des Fahrlehrergesetzes (FahrlG). > Wir beraten sie gerne näher hierzu <.
 
 

Ausbildungdauer:

Klasse A:   1 Monat  
Klasse BE:   5 Monate Lehrgang und
4,5 Monate Praktikum
 
Klasse CE oder DE:   2 Monate (je Klasse)  
Kombination CE/DE:   3 Monate  
 
   
Home  : Unternehmen  : Fort-/Weiterbildung  : Fahrschule  : Fahrlehrerakademie  : Stellenangebote  : AGB : Impressum  : drucken