Die Ausbildung "Fahrlehrer/in" |
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| Fahrlehrer/in
ist ein staatlich anerkannter, bundeseinheitlich geregelter
Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer
Lehrberuf), der an einer entsprechenden Fahrlehrerfachschule
erworben wird. Um ihn auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung auf Basis des Fahrlehrergesetzes (FahrlG). > Wir beraten sie gerne näher hierzu <. |
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